Die Bindefrist sagt dem Kunden, wie lange Preis und Bedingungen eines Angebots gelten. Ist sie zu lang, fressen steigende Materialkosten die Marge; ist sie zu kurz, fühlt sich der Kunde unter Druck gesetzt. Wählen Sie eine Frist, die Sie einhalten können, nennen Sie sie klar im Angebot und legen Sie vorher fest, was nach Ablauf geschieht.
Eine Frist passend zu Ihren Kosten wählen
Es gibt keine Frist, die für jedes Gewerk passt. Viele Betriebe arbeiten standardmäßig mit 30 Tagen, weil das einen üblichen Entscheidungszeitraum abdeckt und die Materialpreise nah an den aktuellen bleiben. Verkürzen Sie die Frist, wenn das Angebot von schwankenden Positionen abhängt — Kupfer, Kabel, Speicher, Wärmepumpen oder ein Lieferantenpreis, der nur zwei Wochen gehalten wird. Verlängern Sie sie, wenn der Kunde auf einen Vermieter, eine Bank oder einen Förderbescheid warten muss, prüfen Sie die Kosten dann aber vor der Auftragsbestätigung erneut.
Die Bindefrist im Angebot festhalten
Nennen Sie das Ende der Frist als Datum, nicht nur als Anzahl von Tagen: „Dieses Angebot ist gültig bis zum 5. November 2026.“ Sagen Sie, was die Frist umfasst — den Preis, den beschriebenen Leistungsumfang und aufgeführte Optionen — und was nicht, etwa einen Starttermin oder einen bestimmten Monteur. Hängt ein Teil des Preises von einem Lieferanten ab, sagen Sie das in einem Satz, statt es im Kleingedruckten zu verstecken.
Vor Ablauf nachfassen
Das Ablaufdatum ist ein natürlicher, ehrlicher Anlass, sich zu melden. Eine kurze Nachricht einige Tage vorher — „Das Angebot für [Arbeit] gilt bis [Datum]. Möchten Sie beauftragen, etwas ändern, oder soll ich es auslaufen lassen?“ — gibt dem Kunden einen Entscheidungspunkt, ohne künstliche Dringlichkeit. Schicken Sie sie nicht, wenn der Kunde bereits gesagt hat, dass er verschiebt; melden Sie sich dann zu dem Zeitpunkt, den er genannt hat.
Festlegen, was nach Ablauf passiert
Ist das Datum verstrichen, sollte das Angebot nicht stillschweigend offen bleiben. Prüfen Sie Material, Arbeitszeit und Verfügbarkeit und bestätigen Sie dann entweder den ursprünglichen Preis schriftlich, erstellen eine überarbeitete Version mit eigener Nummer oder schließen den Vorgang. Nimmt ein Kunde ein abgelaufenes Angebot an, prüfen Sie vor der Bestätigung: Einen alten Preis zu halten kann eine gute Geste sein, sollte aber eine Entscheidung sein, kein Versehen.
Eine Fristenprüfung für jedes Angebot
Bevor ein Angebot rausgeht, prüfen Sie vier Dinge: ein ausgeschriebenes Ablaufdatum, einen Hinweis auf Positionen mit schwankendem Preis, die Person, die das Angebot bei verspäteter Annahme prüft, und eine Erinnerung einige Tage vor dem Datum. Fehlt etwas davon, ergänzen Sie es vor dem Versand, nicht erst nach der Antwort des Kunden.
Führen Sie abgelaufene Angebote getrennt von abgelehnten. Ein abgelaufenes Angebot, bei dem niemand nachgefasst hat, ist eine verlorene Entscheidung, kein verlorener Kunde. Ein wöchentlicher Blick darauf zeigt, ob die Frist für Ihre Kunden zu kurz ist oder ob das Nachfassen schlicht nie stattgefunden hat.
Häufig gestellte Frage
Ist ein Angebot nach Ablauf der Bindefrist noch verbindlich?
Nach Ablauf der Frist ist der Betrieb grundsätzlich nicht mehr an das Angebot gebunden und kann den Preis vor der Auftragsannahme prüfen. Viele Betriebe halten ein kürzlich abgelaufenes Angebot trotzdem, bestätigen Preis und Umfang aber zuerst schriftlich. Bei einem konkreten Streitfall holen Sie Rat ein, der zu Ihrem Land und Vertrag passt.